Der Ältestenrat ist das interne Schlichtungs- und Kontrollgremium der Studierendenschaft.
Er berät die anderen Organe der Studierendenschaft über die Auslegung der Satzung und der Ordnungen der Studierendenschaft sowie über die ordnungsgemäße Durchführung der Parlamentssitzungen und entscheidet in strittigen Fällen. Er entscheidet in seinen Angelegenheiten selbst und wird darüber hinaus nur auf Antrag einer oder eines Betroffenen tätig.
Er prüft die Wahlen zum Studierendenparlament und auf Antrag einer Betroffenen oder eines Betroffenen alle die Studierendenschaft betreffenden Wahlen.
Der Ältestenrat kann von jeder und jedem Studierenden der Universität des Saarlandes angerufen werden.