Beschluss des Studierendeparlaments zur Prüfungssituation während der Corona-Pandemie

Das Studierendenparlament hat in seiner 9. ordentlichen Sitzung (18.01.21) folgenden Beschluss gefasst:

Das Studierendenparlament stellt fest, dass alle Prüfungsleistungen dieses Semesters abgelegt werden können müssen. Dabei fordert das Studierendenparlament die Universität, sowie alle Dekanate, alle Prüfungsämter und insbesondere alle Dozierenden auf, dass in allen Fällen, in denen eine Alternative zur Präsenzklausur möglich ist, grundsätzlich der Alternative der Vorrang zu geben ist und gegebenenfalls eine solche geschaffen werden muss. Wir betonen hierbei, dass die Durchführung von Präsenzklausuren für viele Studierende eine Abwägung zwischen ihrer persönlichen Gesundheit und ihrem Studienerfolg darstellt. Diese Situation ist nicht hinnehmbar, da insbesondere Studierende, die zur Risikogruppe gehören, und solche aus sozial benachteiligten Schichten und ebenso solche, die nicht in Nähe der Universität wohnen, besonders benachteiligt werden.

Diese Forderung gilt insbesondere auch für die Staatsexamensstudiengänge. In solchen Fällen, in denen eine Präsenzklausur durchgeführt werden muss, muss eine unbürokratische Alternative für Studierende angeboten werden, die, wie oben beschrieben, benachteiligt wären. Wir betonen hier aber auch, dass im Gegensatz zur Situation im letzten Wintersemester, alle Prüfungsleistungen abgelegt werden können müssen, um keine sozialen Nachteile zu schaffen. In dem Falle, dass eine Prüfung ausfallen muss oder wenn ein:e Studierende:r den eigentlichen Prüfungstermin nicht wahrnehmen kann, fordern wir, dass diese zeitnah wiederholt werden können muss. Zeitnah bedeutet im Sinne des Studienerfolgs der Studierenden im selben Semester.